Seit 15.09.2022 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). In unserer Newsletter-Ausgabe 15 hatten wir bereits den Entwurfsstand aus dem letzten Jahr zusammengefasst. Ein wichtiger Aspekt, der sich gegenüber diesem Entwurf geändert hat, ist die Betriebskostenförderung für Wärmepumpen, die in ein Wärmenetz einspeisen. Grundlage für die Berechnung der Betriebskostenförderung ist nun nicht mehr der Strombezug, sondern stattdessen die Quellwärme, die der Wärmepumpe zugeführt wird. Für eine schnelle Einordnung der finalen Fassung der BEW haben wir Ihnen die Betriebskostenförderung für Wärmepumpen in einer Infografik zusammengefasst.
Grundsätzlich kann im Rahmen der BEW eine Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen und für strombetriebene Wärmepumpen beantragt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass diese in ein Wärmenetz einspeisen und bereits in Modul 2 (Neubau oder Transformation) oder Modul 3 (Einzelmaßnahme) gefördert wurden. Außerdem müssen strombetriebene Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl bzw. einen SCOP von mindestens 2,5 erreichen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Betriebskostenförderung für den Zeitraum von 10 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt werden.
Für die Berechnung der Betriebskostenförderung gibt die BEW zwei Berechnungsformeln an. In unserer Infografik beziehen wir uns auf den Fall, dass Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder einem angeschlossenen Verteilnetz bezogen wird. Dazu berechnet sich die Betriebskostenförderung in Abhängigkeit des SCOPs und der bezogenen Quellwärme (in der BEW als "Umgebungswärme oder Abwärme" bezeichnet). Dabei ist ein Maximalbetrag für die Förderung von 9,2 ct/kWh festgelegt. Darüber hinaus ist die Betriebskostenförderung für diesen Fall auf einen Maximalbetrag von 90 % der gesamten nachgewiesenen Stromkosten beschränkt. Außerdem besteht eine Nachweispflicht anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung, dass die Förderung für den wirtschaftlichen Betrieb des Systems notwendig ist.
Wie im oberen Teil unserer Abbildung dargestellt zeigt sich, dass die Förderung mit steigendem SCOP abnimmt. Damit erhalten Wärmepumpen, die effizienter Betrieben werden, zunächst weniger Förderung. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist aber nicht nur die Höhe der Förderung, sondern die Gesamtbetrachtung der erforderlichen Stromkosten, um die nötige Einspeisung in das Wärmenetz abzudecken.
Dazu zeigen wir im mittleren Teil unserer Abbildung eine Übersicht, wie sich die Anteile von Quellwärme und Stromeinsatz bei unterschiedlichen SCOPs verändern. Wir nehmen an, dass die Wärmepumpe 1 MWh an Nutzwärme in das Netz einspeist. Grundsätzlich setzt sich diese Nutzwärme bei Einsatz einer Wärmepumpe aus dem Strombedarf und der eingesetzten Quellwärme zusammen. Der SCOP berechnet sich als das Verhältnis aus Nutzwärme zum Stromeinsatz. Das bedeutet, dass mit steigendem SCOP der Strombedarf sinkt und die nötige Quellwärme in gleichem Maße steigt.
Betrachtet man beide Effekte zusammen, ergibt sich ein Vergleich der Stromkosten mit und ohne Förderung wie im unteren Teil unserer Abbildung dargestellt. Natürlich hängt der absolute Wert auch vom angenommen Strompreis ab, der aktuell und besonders mit Blick über den möglichen Förderzeitraum von 10 Jahren mit großer Unsicherheit behaftet ist. Es zeigt sich aber grundsätzlich, dass trotz der mit höherem SCOP abnehmenden Förderung ein höher SCOP dennoch stets zu niedrigeren Stromkosten führt, weil gleichzeitig der Strombedarf insgesamt sinkt.
Wir hoffen, dass dieser kurze Überblick Ihnen hilft, die Betriebskostenförderung für Wärmepumpen nach der neuen BEW besser einzuordnen. Und wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Detailbetrachtung für Ihren Anwendungsfall benötigen, freuen wir uns über jede Kontaktaufnahme. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrer Machbarkeitsstudie nach BEW, Ihrem Transformationsplan nach BEW oder anderen verwandten Themen.