Seit Kurzem fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein neues Projektformat, das es Gemeinden erleichtern soll, sinnvolle Zusammenschlüsse für die kommunale Wärmeplanung (KWP) zu bilden. Unter dem Titel “Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP)” (angelehnt an die mit ENP abgekürzten Energienutzungspläne) können Kommunen in einem kurzen Projekt prüfen lassen, wo es sinnvoll erscheint, sich in einem interkommunalen Planungskonvoi zusammenzuschließen und die KWP gemeinsam durchzuführen. Dazu sind 2 Perspektiven maßgeblich: Zum einen sollen Wärmepotenziale berücksichtigt werden, die gemeinsam, über die Grenzen einer einzelnen Gemeinde hinaus, effizienter genutzt werden könnten. Und zum anderen sollen auch mögliche administrative Synergien zwischen den Gemeinden betrachtet werden, die eine Durchführung der KWP verbessern könnten. Die Laufzeit für die Erstellung eines Kurz-ENP ist dabei auf maximal 3 Monate beschränkt und ist ausdrücklich als Vorstufe für die KWP gedacht, ohne dass Inhalte der KWP vorweggenommen werden sollen. Gefördert wird die Erstellung von Kurz-ENPs mit bis zu 80 %.
Grundlage für Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden zu einer gemeinsamen KWP ist § 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Dort heißt es, dass nach Vorgabe der Länder “…für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann”. Diese sogenannten Planungskonvois ermöglichen es, dass mehrere Gemeinden gemeinsam den Prozess der Wärmeplanung durchlaufen und als Ergebnis einen gemeinsamen Wärmeplan erhalten. Das kann sinnvoll sein, wenn aneinander angrenzende Gemeinden damit Wärmepotenziale und administrative Synergien besser nutzen können.
Um Gemeinden bei der Erstellung eines Kurz-ENPs zu unterstützen, bietet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine umfangreiche Förderung an. Grundsätzlich gefördert werden können Projekte mit einer Deckelung der förderfähigen Gesamtkosten auf maximal 25.000 EUR (netto). Zu den förderfähigen Gesamtkosten zählen sowohl die Personalkosten zur Erstellung der Studie als auch Nebenkosten für z. B. Ergebnispräsentationen und Reisekosten, solange sie im Angebot konkret beziffert werden. Wird ein Kurz-ENP auf Landkreisebende erstellt, gilt eine pauschale Förderquote von 80 %. In allen anderen Fällen, in denen sich Gemeinden für einen Kurz-ENP zusammenschließen, ist die Förderquote gestaffelt:
Für ein Projekt mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von zum Beispiel 12.000 EUR bleiben also Selbstkosten in Höhe von 2.400 EUR, die von den Gemeinden selbst getragen werden müssen, wenn sich Gemeinden auf Landkreisebene zusammenschließen (Förderquote 80 %). Handelt es sich um einen Zusammenschluss von Gemeinden, die nicht den gesamten Landkreis abdecken, würde sich in diesem Beispiel die Förderquote auf 70 % reduzieren und die Selbstkosten auf 3.600 EUR erhöhen.
Für Gemeinden mit Interesse an der Durchführung eines Kurz-ENPs zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung bietet das ENPOnline-Portal Hilfen zur Ausschreibung. Darin werden auch die anzuwendende Methodik, die erwarteten Ergebnisse, die Datengrundlagen und die abzugebenden Unterlagen beschrieben. Bezüglich der Methodik und der Datengrundlagen liegt der Fokus stark auf öffentlich verfügbaren Daten und überschlägigen Abschätzungen, um einen Projektabschluss in der vorgebenen Zeit von 3 Monaten möglich zu machen und nicht Inhalte der KWP vorweg zu nehmen. Wichtig ist dabei auch, dass letztlich der empfohlene Planungskonvoi eine Gesamtanzahl von 10 bis maximal 12 Gemeinden nicht überschreiten soll.
Falls Sie Interesse an der Erstellung eines Kurz-ENPs haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Gerne unterstützen wir Sie von der Antragsphase bis zur erfolgreichen Durchführung einer Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP).