zu Beginn des neuen Jahres möchten wir ausnahmsweise kein wissenschaftliches Paper vorstellen. In dieser Ausgabe unseres Newsletters legen wir den Fokus auf die Entwurfsvorlage „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ oder kurz BEW. Viele von Ihnen kennen sicherlich die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), welche in die neue Bundesförderung integriert werden wird. Wie auch die Förderung Wärmenetzsysteme 4.0 soll die BEW zu Investitionen in innovative und emissionsarme Energiesystemlösungen anreizen und damit einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung bis 2045 leisten. Mit der geplanten Bundesförderung wird die Bedeutung bestehender und neuer Wärme- und Kältenetzsysteme mit einem sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien für das Gelingen der deutschen Klimaschutzziele gestärkt. Dazu sind gegenüber der Förderung Wärmenetzsysteme 4.0 einige wichtige Aspekte, insbesondere für bestehende Netze, verändert worden.
Die BEW ist in drei Fördermodule aufgeteilt:
Wir möchten die Voraussetzungen und Chancen der Förderrichtlinie BEW in unserem Newsletter prägnant für Sie zusammenfassen. Für diesen Newsletter haben wir uns auf den Entwurf vom 18.08.2021 gestützt, der unter anderem beim AGFW zu finden ist: https://www.agfw.de/fileadmin/AGFW_News_Mediadateien/Energiewende_Politik/20210818_BEW-RL_Entwurf2.pdf . Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände sowie eingetragene Vereine und Genossenschaften. Unter speziellen Voraussetzungen können auch Contractoren antragsberechtigt sein.
Das erste Modul fördert Transformationspläne für bestehende Wärme- und Kältenetzsysteme, sowie Machbarkeitsstudien für die Neuerrichtung von Wärmenetzen. Förderfähige Netze müssen dabei mindestens 17 Gebäude oder 100 Wohneinheiten aufweisen. Dies ist bereits vor Beginn der Machbarkeitsstudie anzugeben.
Transformationspläne müssen den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetze bis 2045 darlegen. Ziel ist es darzustellen, wie ein bestehendes Wärmenetz bis 2045 durch erneuerbare Wärmequellen betrieben werden kann. Der vollständige Transformationsplan enthält eine Ist-Analyse des bestehenden Wärmenetzsystems. Aus dieser Ist-Analyse werden Szenarien zum konkreten Umbau des Wärmenetzes entwickelt. Dazu zählen zum Beispiel die Ermittlung potenzieller erneuerbarer Energien und Abwärme sowie Bedarfsszenarien (z. B. Sanierung, Rück- und Ausbau) bis zum Jahr 2045. Aufbauend auf diesen Szenarien muss das Wärmeerzeugerportfolio einschließlich der Einbindung von Speichern dargestellt werden. Der Anteil von Biomasse an der Jahreswärmemenge ist in Abhängigkeit der Netzlänge begrenzt. Insbesondere ist ein vollständiger Verzicht auf fossile Brennstoffe in der Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2045 zu untersuchen. Der vollständige Transformationsplan enthält auch die notwendigen hydraulischen Parameter (Temperatur, Druck, Volumenströme, etc.) des Wärmenetzes und Maßnahmen zur Netzoptimierung (z. B. Maßnahmen im Gebäude und zur Temperaturabsenkung im Netz). Alle Ergebnisse müssen in einer detaillierten Beschreibung des Transformationsplans dokumentiert werden.
Für neue Wärme- und Kältenetzsysteme können Machbarkeitsstudien gefördert werden. Neue Wärme- und Kältenetzsysteme müssen einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 75 % erfüllen, außerdem sind auch hier die Wegmarken für die Jahre 2030, 2045 und 2040 anzugeben, so dass sichergestellt ist, dass bis 2045 ein erneuerbarer Anteil von 100 % erfüllt wird. Die Machbarkeitsstudien sind ähnlich aufgebaut wie die Transformationsstudien. Sie beinhalten eine Analyse des zu versorgenden Gebiets (Bedarfe und Potenziale erneuerbarer Energien), der eingesetzten Wärmeerzeugerportfolios, die Netzgestaltung sowie Optimierung der Wärmenetzparameter. Zusätzlich zur Dokumentation der Ergebnisse inklusive eines Zeit- und Ressourcenplans wird auch die Beschreibung von konkreten Maßnahmen zur Einbindung der Bürger*Innen gefordert. Dies soll eine hohe Akzeptanz und somit eine schnelle Realisierung des Vorhabens sichern.
Transformationspläne und Machbarkeitsstudien werden in der BEW mit bis zu 50 % gefördert, die maximale Fördersumme beträgt 600.000 €. Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die Erstellung des Transformationsplans bzw. der Machbarkeitsstudie mit den oben dargestellten Inhalten, sondern es können auch Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gefördert werden. Insbesondere die Leistungsphasen 2-4 (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) können für die Bewertung konkreter Maßnahmen als förderfähig angesetzt werden.
Voraussetzung für die Systemische Förderung ist ein Transformationsplan (bestehende Wärmenetze) oder eine Machbarkeitsstudie (neue Wärmenetze), die den geforderten Mindestinhalten der BEW genügen. Das bedeutet, dass auch ältere Studien als Grundlage der systemischen Förderung genutzt werden können, sofern sie alle Anforderungen erfüllen.
Die BEW definiert eine systemische Förderung als alle Maßnahmen für Erzeugungsanlagen, Wärmeverteilung bis hin zur Übergabe an die Gebäude, sofern sie einen Beitrag zur Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung leisten. Das umfasst sowohl alle notwendigen Planungen, Investitionen in förderfähige Wärmequellen, die Infrastruktur, als auch Digitalisierungsmaßnahmen. Für die systemische Förderung werden förderfähige Maßnahmen definiert. Diese sind in Wärmequellen und Infrastruktur aufgeteilt.
Förderfähige Wärmequellen sind zum einen erneuerbare Wärmequellen und zum anderen industrielle, gewerbliche oder sonstige Abwärme. Zu erneuerbaren Wärmequellen zählen Solarthermie (inklusive photovoltaisch-thermischer Kollektoren), Wärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme (z. B. Außenluft, Abwasser, tiefe und oberflächennahe Geothermie, ...), tiefe Geothermie zur direkten Nutzung, Biomasseanlagen sowie direktelektrische Wärmeerzeuger, sofern diese im netzdienlichen Sinn genutzt werden. Wichtig zu erwähnen ist, dass Brennstoffzellen sowie Anlagen zur Wandlung von Wärme aus Wasserstoff in der BEW nicht förderfähig sind, diese jedoch Bestandteil des Transformationsplans sein können, ohne dass die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen entfällt. Auch die Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern ist nicht förderfähig.
Die gesamte notwendige Infrastruktur eines Wärme- oder Kältenetzes ist in der BEW förderfähig. Dazu zählen sowohl die Rohrleitungen, Armaturen, und Übergabestationen, als auch Wärmespeicher, hocheffiziente Pumpen, Druckhaltung sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Neben den Wärmequellen und der Infrastruktur werden Umfeldmaßnahmen (z.B. Heizzentralen und Besicherung für neue Anlagen förderfähiger Wärmequellen) und Planungsleistungen der Phasen 5-8 der HOAI gefördert.
Netze, welche die systemische Förderung in Anspruch nehmen, müssen einige Anforderung erfüllen. Diese Anforderungen betreffen neben der Größe des thermischen Netzes insbesondere die maximal eingespeisten Wärmemengen aus Biomasse und aus fossilen KWK-Anlagen. Die Vorlauftemperatur ist auf maximal 95 °C begrenzt.
Eine wesentliche Neuerung der BEW ist die Förderung von Betriebskosten von solarthermischen Anlagen sowie strombetriebenen Wärmepumpen. Solarthermische Anlagen werden pauschal mit 2 ct/kWh gefördert (alle Angaben in diesem Absatz beziehen sich auf die thermische Energie in kWh). Die Betriebskostenförderung für elektrische Wärmepumpen beträgt maximal 90 % der nachgewiesenen Stromkosten in den ersten zehn Jahren des Betriebs. Das BEW gibt jedoch eine Berechnungsvorschrift an, die die Förderung in Abhängigkeit der EEG-Umlage, sowie der Jahresarbeitszahl begrenzen. Diese Begrenzung ist auf einen Maximalbetrag von 7 ct/kWh für den Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung bzw. geschlossenen Verteilernetzen und auf 3 ct/kWh für den Strombezug aus erneuerbaren Energieanlagen ohne Netzdurchleitung festgelegt. Für die Bewilligung der Betriebskostenförderung muss die Wärmepumpe mindestens eine Jahresarbeitszahl von 1,25 erreichen.
Die Förderungen von Investitionen betragen für neue und bestehende Wärmenetze 40 % auf förderfähige Maßnahmen. Die Förderung ist grundsätzlich auf 50 Mio. € gedeckelt, darüber hinaus ist eine Einzelgenehmigung der EU-Kommission erforderlich. Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen beträgt 48 Monate und kann einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die geförderten Netze müssen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren (ab vollständiger Inbetriebnahme) betrieben werden. In diesem Zeitraum werden in jährlichen Berichten die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen (Anteil erneuerbare Energien, maximale Anteile Biomasse und KWK, etc.) dargelegt. Die Betriebskostenförderung ist auf den Zeitraum von zehn Jahren begrenzt.
Als dritte Möglichkeit werden in der BEW auch Einzelmaßnahmen gefördert. Hierzu ist keine Machbarkeitsstudie bzw. Transformationsplan notwendig. Gefördert werden schnell umsetzbare Maßnahmen, wie zum Beispiel die Integration erneuerbarer Energiequellen (Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse, direkt-eletrische Wärmeerzeuger) und Infrastrukturmaßnahmen (Wärmespeicher, Rohrleitungen zur Integration von Abwärme oder erneuerbaren Energien und Wärmeübergabestationen). Hier beträgt die Förderhöhe ebenfalls 40 % der förderfähigen Maßnahmen. Es werden maximal 50 Mio. € Fördersumme bewilligt (mehrere Einzelmaßnahmen werden addiert), der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate, mit einmalig möglicher Verlängerung um ein Jahr.
Wir hoffen, dass wir mit unserem ersten Newsletter im Jahr 2022 einen guten und prägnanten Überblick über das wichtige Förderinstrument BEW geben konnten. Wenn Sie wissen wollen, ob eines Ihrer Vorhaben mit Hilfe der BEW gefördert werden kann und welche organisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Der Entwurf der BEW ist hier verfügbar: https://www.agfw.de/fileadmin/AGFW_News_Mediadateien/Energiewende_Politik/20210818_BEW-RL_Entwurf2.pdf . Zu dem Entwurf haben bereits mehrere Vereine und Verbände Stellung genommen, unter anderem auch der AGFW und das Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg
Unsere nächste Ausgabe erscheint am 02. Februar 2022. Für die nächste Ausgabe werden wir uns wieder auf einen wissenschaftlichen Artikel aus dem Themenbereich „Energie in Quartieren“ konzentrieren.
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